Unter den Kleindenkmalen Münchens bilden die Burgfriedensäulen eine eigene Gruppe. Sie gehören zu der Kategorie der Grenzsteine und befinden sich im ehemaligen Weichbild der Altstadt, also in deren nahem Umfeld. Von den einst 24 Säulen haben sich nur zwei an ihrem ursprünglichen Standort erhalten, eine davon im Südbereich der Theresienwiese. Sie zeigen die Grenzen des einstigen Gerichtsbezirks München an, der im Norden und Westen der Stadt an den Gerichtsbezirk Dachau angrenzte. Gemeinsam ist ihnen die Kennzeichnung mit dem "Münchner Kindl", ihre Errichtung dürfte hingegen verschiedenen Jahrhunderten der Frühen Neuzeit (15. bi 18. Jahrhundert) entstammen.
Die Säule im Winkel von Radlkoferstraße und Hans-Fischer-Straße trägt eine Gedenktafel aus dem Jahr 1906 mit der Inschrift:
Burgfriedensäule No. 3
Auf Grund der von
dem Kurfürsten
Maximilian II. Emanuel u.
d. Kronprinzen Karl Albrecht
der Stadt München i.J.1774
u.v.Kurfürsten Karl Albrecht
i.J 1735 erteilten
Burgfriedensbestätigung
Diese wurde nachträglich angebracht, denn nach Einschätzung von Experten kann man die Burgfriedensäule Nr. 3 mindestens in das Jahr 1521 datieren. Der Burgfriedenbereich wurde erstmals im Jahr 1460 in seinen Grenzen beschrieben. Wann dieses Areal genau definiert wurde, lässt sich nicht mehr exakt ermitteln, doch wurden bereits im Jahr 1292 Gebiete außerhalb der Altstadt als zugehörig bezeichnet. 27 Jahre später wird deren Zugehörigkeit zur Gerichtsbarkeit erwähnt und im Jahr 1380 erstmals das Wort purkchfrid gebraucht.
Auch bei den später verfügten Erweiterungen wie der auf der Tafel erwähnten, aber falsch wiedergegebenen von 1724 (im Jahr 1774 war Karl Albrecht seit fast 30 und Maximilian II. Emanuel seit fast 50 Jahren tot, Kronprinz Karl Albrecht wurde 1726 Kurfürst, nachdem sein Vater Maximilian II. Emanuel gestorben war) blieb diese Stelle als Südwestecke stets unverändert. Sie ist damit ein wichtiger steinerner Beleg dafür, dass die Theresienwiese bereits im Mittelalter zu München gehörte.